
Ab dem 01.03.2023 entfällt für unsere Patienten die Masken- und Testpflicht.
Sofern eine Selbsttestung gewünscht ist, stellen wir selbstverständlich Testmaterial als auch Masken während Ihres Aufenthaltes zur Verfügung.
Besucherregelung:
Für Besucher (Angehörige, Familie) von Rehabilitanden und Präventanden gilt eine FFP2-Maskenpflicht.