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Antragstellung

Sie möchten eine Rehabilitationsmaßnahme im Rehazentrum Bad Eilsen durchführen und fragen sich, was müssen Sie dafür tun und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Hier erfahren Sie mehr über Vorraussetzungen und Ausschlußgründe einer Rehabilitationsmaßnahme.

Wir informieren gerne, dass wir Patienten mit einem Höchstgewicht von bis zu 135 kg aufnehmen können. 

Wichtig ist...

...dass Sie rehafähig sind. Das bedeutet Sie müssen in der Lage sein, selbstständig zu den Anwendungen und Therapien zu gehen. Sie müssen sich selbstständig anziehen und waschen können. Es wird unterschieden zwischen:

Heilverfahren (HV)

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Ihr Wunsch-und Wahlrecht

Drucken Sie das Formular Wunsch- und Wahlrecht aus und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für uns entscheiden und wir Sie unterstützen und begleiten dürfen in Ihrer Reha-Maßnahme. 

Wenn Sie...

...eine Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme bei uns im Rehazentrum Bad Eilsen erhalten, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Das Prozedere kann wenige Wochen dauern, daher bitten wir Sie um die erforderliche Geduld und auf unsere Kontaktaufnahme zu warten. 

 

Ihre erforderlichen Anträge für eine Reha

1. Ihren Reha-Antrag können Sie auch online stellen

 

2. ärztlicher Befundbericht für die deutsche Rentenversicherung

 

3. Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht

Beim Heilverfahren (HV) stellen der Patient und der Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Braunschweig-Hannover), wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert - also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder der Operation. Das gilt für Menschen jeden Alters, z.B. mit chronischen Gelenks- und Rückenerkrankungen und rheumatischen Erkrankungen uvm. Je nach Erkrankung kann das Heilverfahren das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren oder wiederherzustellen. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt kommen. Ebenso können Sie dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem Arzt dazu beraten lassen.

Die Durchführung einer ambulanten (teilstationären) Rehabilitation, ist im Rehazentrum Bad Eilsen möglich. 

Schritt 1: Reha als Heilverfahren (HV) beantragen

Eine Rehabilitation als Heilverfahren (HV) müssen Sie selbst bei Ihrem Kostenträger beantragen. Hier gelangen Sie Schritt für Schritt in Ihre Wunschklinik, so haben Sie alle Dokumente schneller beisammen und ausgefüllt.

Die richtige Rehaklinik finden: Wo finde ich die beste Hilfe für mich?
Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik sollten Sie beachten, dass diese medizinisch für Ihre Erkrankung geeignet sein muss. Gibt es die richtige Fachabteilung für Sie oder bietet die Klinik spezielle krankheitsbezogene Therapieprogramme an? Sind besondere Therapieangebote (z.B. Ganzkörper-Kältekammer-Therapie oder ortsgebundene Heilmittel wie Schwefelquellen) vorhanden, die Sie gern wahrnehmen möchten oder die Ihnen Ihr Arzt empfiehlt? Können Nebendiagnosen mitbehandelt werden? All das sind wichtige Punkte, die die Wahl Ihrer Wunschklinik später in Ihrem Reha-Antrag begründen können. Auch sogenannte persönliche Gründe können Sie in den Antrag mit einfließen lassen. Dazu zählen z.B. die Rehabillitationsleistung in Begleitung IhresKindes/ Ihrer Kinder oder eine wohnortnahe Lage.

Klinik gewählt, wie geht es nun weiter?
Sie haben eine Klinik gefunden, die Ihnen zusagt und zu Ihrem Krankheitsbild passt? Dann müssen Sie Ihre Wahl schriftlich dem Kostenträger mitteilen. Hierzu nutzen Sie unser Formular Wunsch- und Wahlrecht und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei. Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen: Reha-Verordnung und Antragsunterlagen

Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt muss Ihnen die Reha als medizinisch notwendige Maßnahme zunächst empfehlen und verordnen. Dabei stellt er Ihnen einen ärztlichen  Befundbericht S0051 aus – ein notwendiges Dokument für den Reha-Antrag. Der Befundbericht enthält detailliert Ihre diagnostizierten Erkrankungen und die dadurch entstehenden beruflichen und gesundheitlichen Einschränkungen.

Anschließend benötigen Sie weitere Antragsformulare, um Ihren Reha-Antrag zu vervollständigen. Diese sind abhängig von Ihrem Kostenträger. 

Schritt 3: Reha-Antrag versenden

Reichen Sie Ihren Reha-Antrag gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht und dem Formular Wunsch- und Wahlrecht bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein.

Schritt 4: Abwarten und möglicherweise aktiv werden

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies kann ein paar Wochen dauern. Anschließend erhalten Sie einen Brief von Ihrem Kostenträger, dieser beinhaltet eine von vier möglichen Entscheidungen:

Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Einladungsschreiben, Anreisedatum etc. erhalten Sie direkt von der bewilligten Rehaklinik.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Ihr Kostenträger schlägt Ihnen eine oder mehrere Alternativkliniken vor. Dies müssen Sie aber nicht akzeptieren, es kann sich hier um Vertragskliniken Ihres Kostenträgers handeln, mit denen er besonders günstige Vergütungen abgeschlossen hat. Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Eine AHB erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie Herzinfakt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen, wie z.B. Hüft- oder Knieendoprothesen oder Bandscheiben-OP´s. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren.

Schritt 1: Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen

Wenn Sie die Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt starten, müssen Sie sich nicht um alles kümmern. Da viele Patienten dazu zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage. Sind, kümmert sich der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus um alles.  Dies dient Ihrer Entlastung, denn gerade nach einem medizinischen Notfall oder einer erschöpfenden Operation kommt diese Unterstützung meist sehr gelegen. Dennoch haben Sie bei der Klinikauswahl vollstes Mitspracherecht und Sie können sich Ihre Wunschklinik aussuchen.

Wunsch- und Wahlrecht bei der AHB: Das Gespräch mit dem Sozialdienst

Es ist zu empfehlen, sich gut auf das Gespräch mit dem Sozialdienst im Krankenhaus vorzubereiten, da es vorkommen kann, dass der Sozialdienst nur wenig Zeit hat, sich gemeinsam mit Ihnen um Ihren Reha-Antrag zu kümmern und Ihnen Ihre Fragen rund um die Anschlussheilbehandlung zu beantworten. Haben Sie klare Vorstellungen was Sie möchten und welche Fragen Sie haben. Die Organisation einer AHB, im Krankenhaus wird häufig auch als „Entlassmanagement“ bezeichnet.

Am besten funktioniert das wie folgt:

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Sozialdienst und kündigen Sie dabei an, dass Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der anstehenden AHB besprechen möchten.
  • Finden Sie Ihre Wunschklinik. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im nächsten Schritt.
  • Nutzen Sie unser vorgefertigtes Formular zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechtes
  • Besprechen Sie Ihre Klinikwahl bei Ihrem Termin mit dem Sozialdienst und geben Sie dem Mitarbeiter Ihre schriftliche Begründung für Ihre Wunschklinik

Schritt 2: Die richtige Klinik finden

Wenn Sie die AHB im Anschluss an eine geplante Operation machen müssen, können Sie bereits die Wartezeit im Krankenhaus optimal nutzen, um nach Ihrer Wunschklinik zu recherchieren.

Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik gibt es einiges zu beachten. Gesetzlich vorgegeben ist, dass die Rehaklinik im Umkreis des überweisenden Krankenhauses liegen muss, falls eine Rückverlegung notwendig wird. Daher darf die Entfernung nicht mehr als 200 Kilometer betragen. Ebenso muss Ihre Wunschklinik natürlich medizinisch für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein. Bietet die Rehaklinik besondere Therapieangebote? Können ggf.  Nebendiagnosen mitbehandelt werden? All das sind wichtige Argumente, mit dem Sie Ihre Wunschklinik begründen können. Natürlich sollten Sie auch Ihre persönlichen Beweggründe in den Antrag mit einfließen lassen:

Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist.

Schritt 3: Der Reha-Antrag ist abgeschickt- und jetzt?

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies geht in der Regel sehr schnell, da Ihr Aufenthalt im Krankenhaus zeitlich begrenzt ist. Der Sozialdienst wird vom Kostenträger über die Entscheidung informiert.

Diese kann unterschiedlich ausfallen:

Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Anreisedatum etc. werden vom zuständigen Sozialdienstmitarbeiter geklärt und Ihnen mitgeteilt.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. Diagnosen und Krankenhausaufenthalte, die eine AHB nach sich ziehen, sind in der Regel festgelegt und werden nur in medizinischen Ausnahmefällen abgelehnt. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, oder eine Reha als Heilverfahren zu beantragen.

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung stellen. Das Rehazentrum Bad Eilsen ist eine Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Abs. (2) SGB V und Ihre Leistungen sind nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhV) beihilfefähig.

Im Antrag können Sie dann das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ausüben. Hier können Sie Ihre Wunschklinik benennen und unter Angabe Ihrer persönlichen Prioritäten begründen.

Ein Download dieses Antrags steht Ihnen hier zur Verfügung.

 

Zum Wohlfühlen wird dem Einen oder Anderen vielleicht der/die daheim gelassene/r Partner/in fehlen, was möglicherweise den therapeutischen Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme beeinträchtigt. In unserem Haus gibt es einige Doppelzimmer zur gemeinsamen Unterbringung mit der Begleitperson.

Begleitperson dürfen an ausgewählten Veranstaltungen, sowie Freizeitaktivitäten teilnehmen. Eine offene Badekur mit entsprechenden Anwendungen kann aktuell in unserer Klinik nicht angeboten werden. Sprechen Sie uns aber gerne darauf an und wir schauen gemeinsam, was aktuell möglich ist. 

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen derzeit 52,50 € pro Tag. Der Kurbeitrag ist in dem genannten Preis enthalten. 

Bei Fragen ist Ihnen die Patientenverwaltung gern behilflich.

Wird die Maßnahme bewilligt, haben Sie in der Regel vier Monate Zeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Sie haben die Möglichkeit Ihren Aufenthalt direkt bei uns zu reservieren.

Die Leistungen der Klinik der DRV Braunschweig-Hannover umfassen medizinisch zweckmäßige und ausreichende ärztliche Leistungen, Krankenpflege, Verpflegung und Unterkunft sowie Neben- und sonstige stationäre Leistungen.

Der Pflegesatz für die Abrechnung der stationären Maßnahme unterliegt nicht den Bestimmungen des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG). Die Rehabilitationseinrichtungen der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgenommen (§ 3 Ziff. 4 KHG). Der jeweilige Pflegesatz richtet sich daher nach den für die DRV Braunschweig-Hannover ausgehandelten Richtlinien.

Selbstzahler zahlen entweder im Voraus den gesamten Betrag, oder am Anreisetag Abschlagzahlungen in Höhe der Pflegekosten für jeweils 2 Wochen.

Beim Bestehen einer privaten Versicherung oder bei Beihilfeansprüchen wird dringend empfohlen, vor Aufnahme in die Klinik die Kostenerstattung selbst zu klären.

Aktuelle Tagessätze für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Leistungen der Klinik erhalten Sie auf Anfrage in der Patientenverwaltung.

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